AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln gegenwärtige und künftige Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Plan B3 UG (haftungsbeschränkt) – in der Folge: Plan B3 bzw. Auftragnehmer – und den Einrichtungen bzw. den Teilnehmenden an Seminaren, Workshops, Vorträgen, Beratungen oder Supervisionen – in der Folge Auftraggeber.
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Gegenstand des Vertrages, Änderungen, Erfüllungsort
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Vorträgen, Workshops, Seminaren, Fortbildungen, Beratungsdienstleistungen oder Supervision. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Plan B3 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso wie die Aufhebung des Erfordernisses der Schriftform selbst. Der Veranstaltungsort und die Veranstaltungszeiten sind im schriftlichen Angebot festgehalten.
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Angebot, Verpflegung
Inhouse-Seminare sind Schulungsveranstaltungen in den Räumen des Auftraggebers vor Ort oder in vom Auftraggeber angemieteten Räumlichkeiten. Der Auftraggeber stellt diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen Durchführung bzw. vollständigen Erbringung der Leistung der Referentin bzw. Referentinnen erforderlich sind. Hier sind insbesondere Schulungsräume und die erforderliche Ausstattung gemeint (falls nicht vorab individuell vereinbart). Plan B3 ist nicht für Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmenden zuständig. Die Inhouse-Seminargebühr enthält die Kosten der gebuchten Veranstaltung sowie der Veranstaltungsunterlagen. Mittagessen, Kaffeepausen sowie Erfrischungsgetränke, falls angeboten, übernimmt der Auftraggeber.
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Beauftragung, Reservierung, Auftragsbestätigung
Für alle Dienstleistungen Vorträge, Workshops, Seminare, Beratungsdienstleistungen und Supervision ist ein von Plan B3 erstelltes Angebot erforderlich. Die Preise von Plan B3 sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Wenn im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die dort genannten Durchführungstermine 14 Tage ab Angebotsabgabe reserviert. Die Buchung durch den Auftraggeber kann per E-Mail erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail durch Plan B3 zustande, spätestens jedoch mit der Annahme der Dienstleistung durch den Auftraggeber.
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Ausfallregelung und Rücktritt durch Plan B3
Plan B3 ist berechtigt, aus Gründen, die Plan B3 nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen einer vorab festgelegten Teilnehmerzahl bei offenen Seminaren oder bei Erkrankung der Referentin/Referentinnen, Seminarveranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Bei Erkrankung der Referentin/Referentinnen ohne Möglichkeit, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, hat Plan B3 das Recht, das Seminar in Absprache mit dem Auftraggeber auf einen Ersatztermin zu verschieben. Macht Plan B3 von diesem Recht keinen Gebrauch, werden dem Auftraggeber bereits geleistete Teilnahmegebühren rückerstattet. Der Auftraggeber hat keine weitergehenden Ansprüche gegen Plan B3, insbesondere nicht auf Schadensersatz.
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Widerrufsrecht, Umbuchung, Rücktritt, Stornierung
Sollte der Auftraggeber gezwungen sein, die gebuchte Veranstaltung zu stornieren, muss er umgehend Plan B3 in Schriftform (per Post oder E-Mail) benachrichtigen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang der Anmeldebestätigung in Textform, die die Information über das Widerrufsrecht enthält. Das Widerrufsrecht des/der Teilnehmer/in besteht nicht mehr, wenn die Plan B3 mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen und der/die Teilnehmer/in an der Veranstaltung teilgenommen hat. Versäumt der/die Teilnehmer/in das komplette Seminar oder einzelne Tage, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Termine.
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Folgen einer Stornierung
Bei Inhouse-Seminaren kann statt einer Stornierung kostenfrei in Abstimmung mit Plan B3 auf einen anderen Termin umgebucht werden. Die Rechnungsstellung erfolgt zum ursprünglich bestätigten Termin und ist nach Rechnungserhalt laut Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig. Bei einer Stornierung der Veranstaltung ist Plan B3 berechtigt, folgende Stornogebühren zu berechnen, wenn Plan B3 die Stornierung nicht zu vertreten hat:
- ab 43 Tage (6 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn: 0%
- zwischen 42 und 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Fortbildungs- oder Seminarteilnahmegebühr
- ab 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100%
Offene Seminare und Workshops: Bei offenen Seminaren und Workshops besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in zu benennen, wodurch eventuelle Stornogebühren vermieden werden und keine weiteren Kosten entstehen. Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
- ab 43 Tage (6 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn: 0%
- zwischen 42 und 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Fortbildungs- oder Seminarteilnahmegebühr
- ab 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100%
Rücktritts- bzw. Kündigungserklärungen haben schriftlich per Brief oder Email zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Erklärung bei Plan B3. Zusätzlich hat der Auftraggeber Plan B3 die durch die bestätigte Buchung bereits entstandenen Kosten (Unterbringungs-, Reise-/Folgekosten) zu erstatten.
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Absage
Plan B3 behält sich vor, auch bestätigte Vorträge, Workshops, Seminare, Beratungsdienstleistungen und Supervision aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Plan B3 wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt (z.B. Corona-Pandemie), wird Plan B3 die Einrichtung bzw. Teilnehmenden unverzüglich informieren.
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Corona-Pandemie
Wird durch kurzfristige gesetzliche Bestimmungen die Umsetzung von Aufträgen unmöglich bzw. steht eine digitale Form als Alternative nicht im Raum, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Nach Wegfallen der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam einen Nachholtermin. Sollte die Veranstaltung nicht innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen nachgeholt werden können, trägt der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Kosten.
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Vergütung, Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Darin sind Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen bereits enthalten. Die Auftragnehmerin wird nach Durchführung des Seminars dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
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Abtretungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
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Urheberrechte, Vervielfältigung
Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Vortrags-, Schulungs- und Arbeitsunterlagen für die Vortrags-, Workshops-, Seminar- und Beratungsdienstleistungen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei Plan B3. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Plan B3 darf kein/e Nutzer/in, Teilnehmer/in oder Auftraggeber die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmer/Innen zur Verfügung. Ohne in Textform erteilte Zustimmung von Plan B3 darf die Wort- und Bildmarke der Plan B3 nicht zur weiteren Nutzung (z. B. werbend auf der Homepage) eingesetzt werden.
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Haftungsausschluss
Für Unfälle und sonstige Schäden der Teilnehmenden bzw. Diebstähle und Schäden an deren Sachen während der Veranstaltung haftet Plan B3 UG (haftungsbeschränkt) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen.
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Transparenz und Vertraulichkeit
Zur Schaffung einer Vertrauensbasis als notwendige Voraussetzung für den Erfolg unserer Arbeit werden alle Informationen, die Plan B3 über die Teilnehmenden bekannt werden (unabhängig ob im Rahmen eines Vortrags, eines Workshops, eines Seminars, einer Beratung, einer Supervision oder eines Einzelgesprächs persönlich oder per Telefon) vertraulich behandelt.
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Datenschutz
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Plan B3 auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Plan B3 selbstverständlich vertraulich behandelt und Plan B3 gibt diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an die Partner von Plan B3, welche die Daten zur Abwicklung zum Austausch benötigen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und auf der Grundlage der DSGVO. Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers auch dazu verwendet werden, um über Angebote und Dienstleistungen zu informieren. Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten oder einem berechtigten anderen Interesse kollidiert haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, nach 10 Jahren gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Die Daten des/der Teilnehmer/in werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet, es sei denn, der/die Teilnehmer/in hat sich mit seiner/ihrer Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass seine Daten auch für die Einladung zu künftigen Veranstaltungen verwendet werden können.
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Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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Vortragsinhalte
Die Seminarveranstaltungen werden von Plan B3 sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Plan B3 übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen oder der Durchführung der Seminare/Workshops.
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Inhalt, Seminarablauf
Alle Seminare/Schulungen/Workshops entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Falls notwendig, kann Plan B3 die zunächst vorgesehene Referentin und/oder Seminarleiterin durch gleichqualifizierte Personen ersetzen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Auswahl einer bestimmten Referentin/Seminarleiterin. Bei Inhouse-Seminaren bestimmt der Auftraggeber den Unterrichtsort, bei offenen Seminaren liegt die Entscheidung allein bei Plan B3.